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Beschäftigungsverhältnisse in der A1 Telekom
In unserem Unternehmen gibt es verschiedenste Arten des Dienstrechtes, die in unterschiedlichen Dienstverträgen inklusive der unterschiedlichen Gehaltstabellen Anwendung finden.
Wir setzen uns für dafür ein, dass jeder Mitarbeiter das ihm zustehende Recht solange behält, wie er möchte und niemand zu einem verschlechternden Vertragsumstieg ‘gezwungen’ wird.
Unser Ziel ist es, den Standard für alle MitarbeiterInnen anzuheben und keine Neidgesellschaft zu schüren. Das Ausspielen einzelner Gruppen gegeneinander ist von “oben gesteuerte Mobbing” und belastet das Betriebsklima .
- BeamtInnen
In unserem Unternehmen gibt es verschiedenste Arten des Dienstrechtes, die in unterschiedlichen Dienstverträgen inklusive der unterschiedlichen Gehaltstabellen Anwendung finden.
Wir setzen uns für dafür ein, dass jeder Mitarbeiter das ihm zustehende Recht solange behält, wie er möchte und niemand zu einem verschlechternden Vertragsumstieg ‘gezwungen’ wird.
Unser Ziel ist es, den Standard für alle MitarbeiterInnen anzuheben und keine Neidgesellschaft zu schüren. Das Ausspielen einzelner Gruppen gegeneinander ist von “oben gesteuerte Mobbing” und belastet das Betriebsklima .
- Gewerkschaft
Die Befugnisse und Kompetenzen der Personalvertretung (u.a. Abgrenzung der Aufgabenteilung zwischen ZA, PA und VPA) sind im Post-Betriebsverfassungsgesetz PBVG §§ 70-74 und Arbeitsverfassungsgesetz ArbVG festgehalten und betreffen im Allgemeinen:
- Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Vertretung der MitarbeiterInnen gegenüber dem Unternehmen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen
- Dienstzeit bzw. Dienstpläne
- Personalplanung
- Beratung der MitarbeiterInnen in rechtlichen Fragen
- Vermittlung bei Interessenskonflikten zwischen einzelnen MitarbeiterInnen und dem Unternehmen
- u.v.m.Grundsätzlich gilt, dass die VPA´s (Vertrauenspersonenausschüsse) für alle Angelegenheiten vor Ort zuständig sind (z.B. Dienstpläne, Einstufungen, Kündigungen, Nachbesetzungen, Versetzungen, Sonderurlaube, Unfallsanzeige, ….).Der Personalausschuß (PA) ist mit Aufgaben für Regionen (z.B Ost – für Wien, NÖ und Bgld) befasst. Der Zentralausschuss (ZA) ist mit überregionalen, das ganze Unternehmen betreffende Aufgaben befasst (z.B. allgem. Informationsrecht, Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen von Prämien, Mitsprache in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten , Mitwirkung bei Arbeitnehmerschutz – Angelegenheiten, Organisationsänderungen, ……).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der GPF (Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten):
http://www.gpf.at